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Bundesgesetze und Musterverordnungen

Das wichtigste Gesetz im deutschen Bauplanungsrecht ist das Baugesetzbuch (BauGB), das vormals nur Bundesbaugesetz (BBauG) hieß. Es regelt Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und Dörfer. Auch die wichtigen stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen, werden darin geregelt. Das Baugesetzbuch ist in vier Teile gegliedert: Allgemeines Städtebaurecht, Besonderes Städtebaurecht, Sonstige Vorschriften und Überleitungs- und Schlussvorschriften.

 

Bundesgesetze:

 

Musterverordnungen/Mustererlasse:

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